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8 / 11 / 2019

Der 600er

Die Geschichte zum Nürnberger Schwurgerichtssaal

Von Insidern wird er nur der „600er“ genannt. Gemeint ist damit der größte Sitzungssaal, über den die Bayerische Justiz verfügt. Er befindet sich im Ostbau des Nürnberger Justizgebäudes. Weltweite Bekanntheit erlangte er, weil ihn die Alliierten des Zweiten Weltkriegs für den Nürnberger „Hauptkriegsverbrecherprozess“ und danach die US-Militärbehörden für die zwölf „Nachfolgeprozesse“ sowie ein Wiedergutmachungsgericht nutzten. Der Saal hat sich als Ort der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus tief ins kollektive Gedächtnis eingeprägt. Sein Erscheinungsbild ist zum visuellen Platzhalter für das bedeutendste völkerstrafrechtliche Verfahren geworden. Er war der Ort, an dem das Ringen um die Durchsetzung des Völkerrechts einen bisher beispiellosen Höhepunkt erreichte.

Ort für bedeutende Prozesse

Weit weniger präsent ist vielen, dass dort schon vor den Nürnberger Prozessen und auch nach ihnen bedeutende, große und für ihre jeweilige Zeit höchst aussagekräftige Prozesse stattgefunden haben. Der Saal wurde in fünf verschiedenen politischen Systemen genutzt: im deutschen Kaiserreich, in der Weimarer Republik, im Nationalsozialismus, von den US-Besatzungsbehörden sowie in der Bundesrepublik Deutschland. Der Saal war Austragungsort der Auseinandersetzung der liberalen Demokratie mit den frühen Nationalsozialisten. In ihm setzte ein NS-Sondergericht die Rassenideologie und die Idee von der „Volksgemeinschaft“ besonders grausam um. Auch wurde in ihm Naziunrecht zivilrechtlich wiedergutgemacht. Und der Saal war, Jahrzehnte nach der Ahndung der Naziverbrechen von 1945 bis 1949, Ort eines aufsehenerregenden Prozesses gegen einen prominenten Rechtsaktivisten der Bundesrepublik. Zudem fanden in ihm immer wieder spektakuläre Strafprozesse statt. Der Sitzungssaal erweist sich also als lokal, national und international geschichtsträchtiger Ort. Als Mikrokosmos spiegelt er Nürnberger Historie, die ein bedeutender Teil der Weltgeschichte geworden ist.

Die Baugeschichte des Saals 600

Das Gesicht des Saals wurde in dieser über einhundertjährigen Geschichte mehrmals baulich verändert – am deutlichsten sicherlich für die Nürnberger Prozesse und anschließend wieder, als er 1961 an die Bayerische Justiz zurückgegeben worden war. Somit manifestiert sich in seiner Baugeschichte auch seine abwechslungsreiche Nutzungsgeschichte.

Eröffnet wurde der Saal, wie das gesamte Justizgebäude, 1916 mit einem Staatsakt durch Ludwig III. von Bayern. Bereits in den 1920er Jahren mussten erste Ausbesserungen ausgeführt werden. Der Ostbau wurde dann, nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten, recht bald mit Luftschutzeinbauten für den Krieg ergänzt.

Der Saal 600 nach seiner Fertigstellung 1916. Bildnachweis: Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg

Nach dem Krieg beschlagnahmten die amerikanischen Besatzungsbehörden das Justizgebäude, das durch einige wenige Bombentreffer beschädigt worden war. Sie richteten es her und passten es mit technischen und anderen umfangreichen Umbauten ihren Bedürfnissen an. Auch prägten sie für das Gebäude die zwar schon vorher sporadisch genutzte, dann aber mehr oder weniger etablierte Bezeichnung: „Palace of Justice“ – Justizpalast.

Und dieser verheißungsvollen Bezeichnung wird auch der größte Raum in ihm gerecht. Der historistische Stilmix des Justizbaus prägte sich im Saal 600 ursprünglich vor allem als Neobarock aus. Der größte und prächtigste Verhandlungssaal im Gerichtsgebäude war mit Marmor, Holztäfelungen, Bronzekartuschen, Balustraden, Kronleuchtern und einer aufwendigen Kassettendecke ausgestaltet. Damit führte der Saal die aufwendige und sehr detailverliebte Gestaltungsweise des gesamten Justizgebäudes fort. Und selbstverständlich beinhaltete er anfangs ein Bildnis des regierenden Monarchen, König Ludwigs III. Von Anfang an war der Saal nicht nur auf seine Funktion als Ort der Rechtsprechung abgestimmt. Er wurde auch als imposanter Raum gestaltet, der selbst Ausdrucksträger sein sollte.

Der Saal 600 bei der Inspektion durch die US-Militärbehörden. Im Hintergrund vor der weißen Leinwand ist der US-Chefankläger Justice Robert H. Jackson zu sehen. Bildnachweis: Nation Archives and Records Adminstration, College Park, MD

Umgestaltung für den Hauptkriegsverbrecherprozess

Im Sommer 1945 von der US-Besatzungsbehörde in Beschlag genommen, erfuhr der Saal seine Umgestaltung zum Verhandlungsort eines internationalen, alliierten Gerichts zur Aburteilung der „Kriegsverbrecher der Europäischen Achse“. Dieses historische Ereignis – der Nürnberger „Hauptkriegsverbrecherprozess“ – sollte auch als wirkungsmächtige Demonstration in die Welt hinausstrahlen. Und für ein Lehrstück in Sachen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit waren die Deutschen eine wichtige Zielgruppe. Deshalb wurde von dem Prozess in Wort und Bild, in Presse, Rundfunk und Film berichtet.

Zudem stellten sich technische Herausforderungen bei der viersprachigen Bewältigung der mündlichen Verhandlung: deutschsprachige Angeklagte und Verteidiger, englisch-, russisch- und französischsprachige Richter und Ankläger. Hierfür wurden deshalb eine unabhängige Stromversorgung, umfangreiche Beleuchtungsanlagen, Verstärker-, Lautsprecher- und Kopfhörertechnik, Rundfunkberichterstattungskabinen, Kabinen für Filmkameras, eine Präsentationswand für Filmvorführungen, großformatige Schauzeichnungen und Karten sowie Tonaufnahmegeräte und eine Dolmetschersektion eingerichtet.

Zudem erfolgte die Neuanordnung der Prozessparteien im Saal – an der Stirnseite, an der üblicherweise das Gericht sitzt, wurden nun der Zeugenstuhl und die Präsentationswand platziert – sowie der Einbau von neuem, nüchternem Mobiliar. Der Pomp des Historismus schien dem Anliegen nicht mehr angemessen.

Außerdem wurde die Wand zum Vorraum des Saals abgebrochen und dort ein Balkon sowie eine Galerie eingebaut, die weit über dreihundert zusätzliche Plätze für Pressevertreter und Zuschauer boten. Diese Neugestaltung des Grundrisses erforderte aufwändige Änderungen der statischen Konstruktion. Aber so konnten sich, zum Beispiel bei der Prozesseröffnung oder der Urteilsverkündung, deutlich über 500 Personen im Saal aufhalten. Und diese waren in der Lage, dem Prozess auch zu folgen, weil ihnen per Kopfhörer und entsprechendem Schalter eine der Übersetzungen zur Verfügung stand. Von Herbst 1945 bis Herbst 1961 blieb der Saal in diesem Zustand, der 1960 an die bayerische Justiz zurückgegeben wurde.

Der Saal in Farbe und mit Blick auf die Zuschauer- sowie Pressesektion des Saals. Bildnachweis: Stadtarchiv Nürnberg, A 65/II Nr. RA-199-D

Diese aufwändigen Umbauten wieder rückgängig zu machen, um damit die sichtbaren Spuren der Nutzung des Saals für die „Nürnberger Prozesse“ und an die von den US-Behörden durchgeführten Verfahren zu beseitigen, war das Ziel der neuerlichen Baumaßnahmen. Diese wurden im Herbst 1961 durchgeführt.

Dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Theodor Hauth war es ein Anliegen zu verhindern, dass der Ort zu einer Touristendestination werden könnte. Es wurde also der ursprüngliche Grundriss wiederhergestellt und entfernte Wandvertäfelungen ersetzt. Wie vorher die Amerikaner, so ließen auch die bayerischen Justizbehörden das Mobiliar erneuern. Zudem kehrte man im Saal zur alten Sitzanordnung, nämlich der eines Schwurgerichts, zurück. Doch als auch heute noch markanteste Neuerung wurde ein sehr großes, schweres bronzenes Kruzifix an der Stirnseite über der Richterbank angebracht. Seitdem erfuhr der Saal nur noch geringe Modifikationen, etwa für die Klima-, Telekommunikations- und EDV-Technik.

Prozesse und gesellschaftliche Auseinandersetzung

Die im Sitzungssaal 600 des Nürnberger Justizgebäudes geführten Prozesse weisen für ihre jeweilige Zeit eine große Signifikanz auf. Der Saal bildete in einem Mikrokosmos wichtige gesellschaftliche Auseinandersetzungen ab. 1925 musste sich Julius Streicher dort verantworten. Der Herausgeber der nazistischen und antisemitischen Zeitung „Der Stürmer“ hatte in seinem Wochenblatt Beleidigungen gegen den damaligen Nürnberger Oberbürgermeister Dr. Hermann Luppe verbreitet. Streicher wurde in dieser Verhandlung für schuldig befunden. Diese juristische Auseinandersetzung bedeutete auch die Konfrontation zweier grundlegend unterschiedlicher Politik- und Gesellschaftsvorstellungen. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass wegen eines an Luppe gerichteten Vorwurfs in den strittigen Aussagen Streichers auch Adolf Hitler kurz nach der Entlassung aus seiner eigenen Haft im Saal 600 als Zeuge auftrat und dort wohl eine Falschaussage tätigte.

Nachdem sich 1925 die liberale Demokratie in dem Saal noch gerichtlich gegen die nazistische Propaganda zur Wehr setzen konnte, wurde dort zwischen 1933 und 1945 massives Unrecht gesprochen. NS-Sondergerichte wurden ab 1933 eingeführt, um die Gegner des Nationalsozialismus auszuschalten und seine Gesellschafts- bzw. Gemeinschaftsvorstellungen durchzusetzen.

Das Sondergericht Nürnberg tagte unter anderem unter dem Vorsitz von Oswald Rothaug. Unter ihm verurteilte das Sondergericht auch Lehmann (Leo) Katzenberger wegen angeblicher „Rassenschande“ zum Tod. Dies war eines von deutlich über 100 Todesurteilen, die das Gericht wegen teilweise auch nur geringer Anschuldigungen aussprach. Bemerkenswert ist, dass Rothaug sich ab Januar 1947 in demselben Saal im „Juristen-Prozess“, dem dritten „Nachfolgeprozess“, für seine Taten verantworten musste. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, aber bereits 1956 wieder entlassen.

Abgesehen von den völkerstrafrechtlichen Prozessen des Internationalen Militärtribunals sowie der US-Militärtribunale wurde der Saal von den US-Behörden auch für eine andere, nämlich zivilrechtliche Aufarbeitung von Naziunrecht genutzt. Der U.S. Court of Restitution Appeals verhandelte letztinstanzlich Verfahren, bei denen Personen, die während der nationalsozialistischen Herrschaft materiell geschädigt worden waren, die Rückerstattung ihres Eigentums oder Entschädigung dafür einklagen konnten. Ein bekannter Fall betraf beispielsweise B. Karl Amson Joel, den Großvater des US-Musikers Billy Joel.

Auch in der Phase seit 1960, in der die Bayerische Justiz den Saal bis heute nutzt, bot dieser aufsehenerregenden und für ihre Zeit bezeichnenden Prozessen den Austragungsort. So wurde dort gegen den Rechtsaktivisten Karl-Heinz Hoffmann wegen Doppelmords in einem aufsehenerregenden und sehr umfangreichen Strafprozess verhandelt, der mit einer langjährigen Freiheitsstrafe – allerdings nicht wegen Mordes – und einem über tausendseitigen Urteil endete, das wichtige Erkenntnisse zum Rechtsterrorismus feststellte.

Podiumsgespräch zum Strafprozess gegen Karl-Heinz Hoffmann

Jubiläen und neue Perspektiven – der Schwurgerichtssaal ab 2020

Ab dem Jahr 2020 werden die Schwurgerichtskammern des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Räume im neugeschaffenen Gebäudeteil am Westende des Justizgebäudes beziehen. Somit wird mit dem neuen Jahr der Sitzungssaal 600 zum ersten Mal in seiner Geschichte nicht mehr als Gerichtssaal genutzt werden.

Das Jahr 2020 ist von dreifacher Wichtigkeit für den Saal 600: Die Eröffnung des „Hauptkriegsverbrecherprozesses“ wird sich zum 75. Mal jähren. Auch kann dann das Memorium Nürnberger Prozesse seinen zehnten Geburtstag feiern. Und der Sitzungssaal wird dauerhaft kein Ort der Rechtsprechung mehr sein, sondern vorrangig Erinnerungsort.

Informationen zu Umbau und Neugestaltung des Memoriums Nürnberger Prozesse


Axel Fischer ist Medienwissenschaftler und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Memoriums Nürnberger Prozesse.

2 Kommentare zu “Der 600er

  • Wim Kievits
    1 / 7 / 2021 | 9:40

    Ich habe viel Information gelesen über diesen Saal aber eine Erklärung für die Ziffer ‚600‘ sehe ich nirgendwo. Ist es nur das Zimmer/Raum Nummer in dem Gebäude oder hat sie eine symbolische Bedeutung ?

    • Brigitte List
      1 / 7 / 2021 | 11:56

      Es ist tatsächlich die Raumnummer.

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